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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen

Für die Teilnahme an Veranstaltungen des Bundesverband Katholische Kirche an Hochschulen e.V. gelten folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Kostenbeitrag

Der Kostenbeitrag beinhaltet in der Regel Programm, Unterkunft und Verpflegung. Eventuelle weitere Leistungen sind in der Veranstaltungsausschreibung angegeben. Da eine Teilnahme an einer Veranstaltung nicht aus finanziellen Gründen scheitern soll, ist es in Einzelfällen möglich, den Teilnahmebeitrag  zu reduzieren. Bitte wenden Sie sich an .

Fahrtkostenzuschuss

Bei Veranstaltungen, die im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP)durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten werden, werden Fahrtkosten – soweit nicht anders angegeben – in Höhe der DB Fahrt 2. Klasse abzüglich eines Eigenanteils von 20 Euro zu 75 Prozent  erstattet.

Verbindliche Anmeldung

Die Anmeldung ist mit der Bestätigung, die Sie erhalten, verbindlich für die Teilnahme am Programm der Veranstaltung und für die während der Veranstaltung vorgesehenen Leistungen des Veranstalters (Programm, Unterkunft, Verpflegung und ggf. sonstige Leistungen wie in der Veranstaltungsausschreibung angegeben). Die Teilnahme an der Veranstaltung gilt als bestätigt, sobald Sie eine persönliche Anmeldebestätigung per E-Mail erhalten haben. Ausfallkosten, die dem Veranstalter infolge einer nicht rechtzeitig erfolgten Absage bzw. nicht in Anspruch genommener Leistungen entstehen, werden in Rechnung gestellt (siehe Stornobedingungen).

Stornobedingungen

Bei Verhinderung bitten wir um eine frühzeitige Information per Telefon oder E-Mail, damit ggf. Personen von der Warteliste berücksichtigt werden können. Bei einer Abmeldung vor Anmeldeschluss fallen keine Kosten an, bei Abmeldungen nach dem Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro fällig. Darüber hinaus behalten wir uns vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50 Prozent des Teilnahmebeitrags in Rechnung zu stellen, sofern der Platz nicht mit einer Person von der Warteliste besetzt werden kann. Bei einer Abmeldung, die später als drei Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, stellen wir den gesamten Teilnahmebeitrag in Rechnung.

Überweisung des Teilnahmebeitrags

Der Teilnahmebeitrag muss bis spätestens fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto des Bundesverband Katholische Kirche an Hochschulen e.V. eingegangen sein:

Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE 24 37 05 01 98 000 22 644 48
BIC: COLS DE 33
Kennwort: Ihr Name, Name der Veranstaltung

Datenschutz

Allgemeine Datenschutzerklärung

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklären Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben. Sie geben damit Ihr Einverständnis zur elektronischen Erhebung und Speicherung der von Ihnen angegebenen Daten zum Zweck der Abwicklung der Veranstaltung, zu der Sie sich anmelden. Ihre Daten werden dabei ausdrücklich nur zweckgebunden zur Ermöglichung Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung (z.B. Unterkunft und Verpflegung im Tagungshaus u.ä.) verwendet.

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklären Sie sich einverstanden damit, dass wir Ihren Namen mit Ihrer Institution und der Mail-Anschrift dem Kreis der Teilnehmenden in Form einer gedruckten Teilnehmerliste oder in Form einer elektronisch versandten PDF-Liste zur Verfügung stellen. Sollten Sie dieser Nutzung Ihrer Daten widersprechen, teilen Sie uns dies bitte bei der Anmeldung oder bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn mit (nutzen Sie dazu das Mitteilungsfeld im Anmeldeformular).

Verwendung von Fotos

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung stimmen Sie zu, dass wir Fotomaterial von der Veranstaltung, auf dem Sie möglicherweise mit abgebildet sind, auf unserer Internetseite und in den sozialen Medien veröffentlichen dürfen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte bei der Anmeldung oder bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn mit (nutzen Sie dazu das Mitteilungsfeld im Anmeldeformular).

Versicherungen

Die Teilnehmer*innen unserer Veranstaltungen sind durch die Veranstalterhaftpflichtversicherung abgesichert.

Bonn, 16. April 2018

Dr. Lukas Rölli (Geschäftsführer)