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Fonds zur Förderung spiritueller Maßnahmen

Der Bundesverband Katholische Kirche an Hochschulen e.V. führt einen Fonds zur Unterstützung regionaler und überregionaler spiritueller Maßnahmen von katholischen Universitäts- und Hochschulzentren. Ziel des Fonds ist es, Hochschulgemeinden und -zentren darin zu unterstützen, gemeinsam mit Partnereinrichtungen in der Region oder bundesweit spirituelle Angebote zu entwickeln und zu realisieren, die sie allein nicht finanzieren könnten. Maßnahmen, an denen nur Personen aus einer Einrichtung teilnehmen, werden nicht gefördert.
Der Fonds speist sich aus freiwilligen Zuwendungen der Hochschul- und Studierendengemeinden sowie -zentren. Wer einen Beitrag zum Fonds geleistet hat, kann im selben Jahr eine Unterstützung von bis zu 1000 Euro beantragen.

Statut des Fonds und Förderbedingungen

Erhöhte Förderbeträge seit Mai 2024 – bis zu 1.000 Euro pro Maßnahme!

Jede Hochschul- oder Studierendengemeinde oder jedes Hochschulzentrum, das Mitglied im Bundesverband Katholische Kirche an Hochschulen ist, kann einen Förderantrag stellen. Mindestens 10 Wochen vor Beginn der Maßnahme ist der Antrag in der Geschäftsstelle einzureichen. Vor Antragstellung kann ein beratendes Gespräch mit der Geschäftsstelle erfolgen. Der Antrag ist schriftlich per Mail oder per Post einzureichen. Die beiliegende Vorlage für den Antrag soll dazu benutzt werden. Die Anträge werden durch den Vorsitz des Bundesverbandes bewilligt.
Die Förderung ist eine Fehlbedarfsfinanzierung. Je Maßnahme können bis zu 15 Euro bei Maßnahmen bis drei Tage und bis zu 10 Euro bei Maßnahmen länger drei Tage je Tag und teilnehmende Person gefördert werden, jedoch nicht mehr als 1000 Euro.

Vorlage für den Antrag (Word-Dokument)

Bevor die Förderung ausgezahlt wird, muss die Abrechnung der Maßnahme spätestens sechs Wochen nach deren Ende
vollständig (inkl. kopierte oder eingescannte Belege) bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Zur Abrechnung gehört auch die Erstellung eines kurzen Sachberichts zur Maßnahme.

Vorlage für Sachbericht und Abrechnung (Word-Dokument)

Es wird erwartet, dass bei Werbemitteln und Veröffentlichungen zur Maßnahme in angemessener
Weise auf die Förderung durch den Fonds hingewiesen wird. Bei Flyern, Plakaten oder im Internet soll nach Möglichkeit das Logo des Bundesverbandes eingesetzt werden (“Gefördert durch [Logo]”).

Logo des Bundesverbandes (vertikal) Logo des Bundesverbandes (horizontal)