Der Bundesverband Katholische Kirche an Hochschulen e.V. führt einen Fonds zur Unterstützung regionaler und überregionaler spiritueller Maßnahmen von katholischen Universitäts- und Hochschulzentren. Ziel des Fonds ist es, Hochschulgemeinden und -zentren darin zu unterstützen, gemeinsam mit Partnereinrichtungen in der Region oder bundesweit spirituelle Angebote zu entwickeln und zu realisieren, die sie allein nicht finanzieren könnten. Maßnahmen, an denen nur Personen aus einer Einrichtung teilnehmen, werden nicht gefördert.
Der Fonds speist sich aus freiwilligen Zuwendungen der Hochschul- und Studierendengemeinden sowie -zentren. Wer einen Beitrag zum Fonds geleistet hat, kann im selben Jahr eine Unterstützung beantragen.
Erhöhte Förderbeträge – bis zu 1.500 Euro pro Maßnahme!
Jede Hochschul- oder Studierendengemeinde oder jedes Hochschulzentrum, das Mitglied im Bundesverband Katholische Kirche an Hochschulen ist und selbst in den Fonds eingezahlt hat, kann einen Förderantrag stellen. Mindestens 10 Wochen vor Beginn der Maßnahme ist der Antrag in der Geschäftsstelle einzureichen. Vor Antragstellung kann ein beratendes Gespräch mit der Geschäftsstelle erfolgen. Der Antrag ist schriftlich per Mail einzureichen. Die beiliegende Vorlage für den Antrag soll dazu benutzt werden.
Die Förderung ist eine Fehlbedarfsfinanzierung. Je Maßnahme können bis zu 15 Euro bei Maßnahmen bis drei Tage und bis zu 10 Euro bei Maßnahmen länger drei Tage je Tag und teilnehmende Person gefördert werden, jedoch nicht mehr als 1.500 Euro.
Bevor die Förderung ausgezahlt wird, muss die Abrechnung der Maßnahme spätestens sechs Wochen nach deren Ende
vollständig (inkl. eingescannte Belege) bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Zur Abrechnung gehört auch die Erstellung eines kurzen Sachberichts zur Maßnahme.
Es wird erwartet, dass bei Werbemitteln und Veröffentlichungen zur Maßnahme in angemessener
Weise auf die Förderung durch den Fonds hingewiesen wird. Bei Flyern, Plakaten oder im Internet soll nach Möglichkeit das Logo des Bundesverbandes eingesetzt werden (“Gefördert durch [Logo]”).

Tel. erreichbar: Mo bis Do von 10.00 – 13:00 Uhr
Zuständigkeiten: Planung und Durchführung von Seminaren und Fortbildungen, u.a. Seminar Hospitation im Bundestag, Verwaltungsangestelltenseminar, Qualifizierungstreffen, Bildungs- und Vernetzungstreffen (ehemals Wintertreffen), regionale Treffen von Ehrenamtlichen; Begleitung von Ausschüssen, u.a. Ehrenamtliche, Nachhaltigkeit, Katholikentag und Weltjugendtag; Fonds für spirituelle Maßnahmen
