Am 7. April hat die vom Hauptausschuss eingesetzte fünfköpfige “Arbeitsgruppe Bundesverband 2028+” ihre Arbeit aufgenommen. Sie hat den Auftrag, bis zur Mitgliederversammlung im November 2026 Vorschläge für Anpassungen in der Satzung des Bundesverbandes zu machen, die vor dem Hintergrund der Zuwendungskürzungen der Bischofskonferenz erforderlich sind.
Relevant und wirksam bleiben trotz geringerer Ressourcen
Seitdem im Spätherbst 2025 der endgültige Umfang feststand, um den die Bischofskonferenz ihre Zuwendungen zur Arbeit des Bundesverbandes kürzen wird, beschäftigen sich die Gremien des BKKH mit den Fragen, wie Struktur und Arbeit des Verbandes sich den neuen Rahmenbedingungen anpassen können bzw. müssen. Mit Zustimmung der Mitgliederversammlung hatte der Hauptausschuss (HA) im Januar eine fünfköpfige “Arbeitsgrupppe Bundesverband 2028+” eingesetzt.
Diese traf sich am 7. April zum ersten Mal zu einem moderierten Präsenzworkshop in Hannover. Der Moderator und Organisationsberater Stefan Tschiersch (Hildesheim) hatte das Treffen bewusst unter das Motto gesetzt “Damit wir als Bundesverband auch in Zukunft wirksam sein werden …“. Gemeinsam mit zwei Vertreterinnen der Geschäftsstelle und des Hauptausschusses analysierte die Arbeitsgruppe die unterschiedlichen Faktoren und Rahmenbedingungen, die für die Wirksamkeit des Bundesverbandes relevant sind. Dabei wurde deutlich, dass neben den finanziellen Einschränkungen auch verschiedene Engagement- und Interessensveränderungen bei Studierenden wie auch bei Hochschulseelsorger*innen spürbar sind bis hin zu den sich abzeichnenden pastoralstrukturellen Veränderungen für die Hochschulseelsorge in den Diözesen. Die Arbeitsgruppe will diese Faktoren insgesamt bei der Suche nach Lösungen für die Zukunft des Bundesverbandes einbeziehen.
Der Arbeitsgruppe gehören folgende Personen an: Peter Bernards (Erzbistum Köln, Hauptausschuss), Jonas Borgwardt (KHG Flensburg), Antonia Huybrechts (Geschäftsstelle), Lukas Rölli (Geschäftsführung) und Raphael Röwekamp (KSHG Münster). Die Gruppe hat sich in Hannover einen festen Arbeitsplan mit etwa monatlichen Treffen zurechtgelegt, um bis spätestens September Beschlussvorschläge zu folgenden Themen zu machen: Aufbau und zukünftige Arbeitsschwerpunkte der Geschäftsstelle, Gremien (Größe, Aufgaben etc.) und deren Begleitungsbedarf, Zukunft der Bildungsangebote und Veranstaltungen inkl. Mitgliederversammlung sowie weitere Sparpotentiale im Bundesverband. Der Hauptausschuss wird über die Beratungen der AG laufend informiert werden. Ziel ist es, alle Maßnahmen, die eine Änderung der Satzung voraussetzen, bis Ende September 2026 einvernehmlich zu beschließen und dann den Mitgliedern für die MV Mitte November nachvollziehbar zur Verabschiedung vorzulegen.


