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Höchste Zeit für eine Wende beim BAföG!

Bundesverband Katholische Kirche an Hochschulen ruft mit dem „Bündnis für ein bedarfsgerechtes BAföG“ den Bundestag dazu auf, beim 29. BAföG Änderungsgesetz substanzielle Verbesserungen vorzunehmen.

(Bonn, 13. Mai 2024) Am 16. Mai geht das von der Bundesregierung beschlossene 29. BAföG Änderungsgesetz in die 1. Lesung im Bundestag. Zusammen mit einem breiten gesellschaftlichen „Bündnis für ein bedarfsgerechtes BAföG“ fordert der Bundesverband Katholische Kirche an Hochschulen substantielle Verbesserungen an dem Gesetz. Dazu gehören bedarfsdeckende Fördersätze und Freibeträge und deren gesetzlich verankerte, regelmäßige und automatische Anpassung. Aber auch Schritte hin zu einem elternunabhängigen Anteil in der Förderung sind wichtig. Der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf, der im Bundesrat bereits stark kritisiert wurde, ist meilenweit von der Strukturreform entfernt, die die Regierung im Koalitionsvertrag angekündigt hatte. Deutschland gehört inzwischen bei der Chancengleichheit für Bildungsaufstieg zu den Schlusslichtern in Europa. Es ist deshalb höchste Zeit für eine Wende beim BAföG.

Gesetzlich garantierte Anpassungen sind dringend erforderlich

Als das BAföG vor über 50 Jahren als gesetzlich verbriefter Anspruch auf Studienförderung eingeführt wurde, löste das einen Schub für bessere Aufstiegschancen durch Bildung aus. „Davon sind wir heute weit entfernt“, erklärt Dr. Lukas Rölli, Geschäftsführer des Bundesverbandes Katholische Kirche an Hochschulen. „Der Anteil der Studierenden, die BAföG in Anspruch nehmen, ist so niedrig wie noch nie. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Anpassungen der Freibeträge für die Berechtigung und der Bedarfssätze für die Auszahlung des BAföG zeitlich nur mit großer Verzögerung durch Anpassungsgesetze vorgenommen werden. Die Leistungskraft des BAföG ist dadurch in den Augen vieler junger Menschen und deren Eltern stetig gesunken. Das hat fatale Folgen für die Einschätzung, ob ein Studium finanziell zu stemmen ist. Hier brauchen wir ganz dringend eine gesetzlich festgeschriebene automatische Anpassung der Beträge an die Lohn- und Preisentwicklung – so wie sie in praktisch allen anderen Sozialgesetzen verankert ist“, hält Rölli fest.

Bisherige BAföG-Pläne tragen nicht zu mehr Bildungsgerechtigkeit bei

„Die Frage der Finanzierbarkeit eines Studiums ist eine Schlüsselfrage, wenn es um die Förderung von Bildungsgerechtigkeit geht“, hält Dr. Helmut Gabel, Hochschulreferent des Bistums Würzburg und Vorsitzmitglied im Bundesverband, fest. „Als Kirche engagieren wir uns in sämtlichen Ebenen unseres Bildungssystems, weil uns der Zugang zu Bildung und Kultur für alle Menschen ein zentrales Anliegen ist. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Ausbildungsförderung in unserem Land wieder das wird, was sie einmal war: eine verlässliche Stütze für alle jungen Menschen, die studieren möchten.“

Pressemitteilung zum Download

Forderungskatalog des „Bündnisses für ein bedarfsgerechtes BAföG“

In einem breiten Bündnis fordern wir Bundesregierung und Bundestag auf, mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz die im Koalitionsvertrag angekündigte Strukturreform jetzt umzusetzen.

Dazu gehören bedarfsdeckende Fördersätze und Freibeträge sowie deren regelmäßige und automatische Anpassung, aber auch Schritte hin zu einem elternunabhängigen Anteil in der Förderung. Junge Menschen müssen ihre Bildungsentscheidungen nach eigenen Neigungen und Talenten treffen können. Ein Studium soll unabhängig von der sozialen Herkunft ohne Risiko finanzierbar sein. Das BAföG muss das Grundrecht auf die freie Wahl von Beruf und Ausbildungsstätte gewährleisten.

Wir fordern außerdem, dass die für eine BAföG-Reform ab dem Wintersemester 2024/2025 bereitgestellten Haushaltsmittel vollumfänglich ausgeschöpft werden.

Forderungen des Bündnisses für ein bedarfsgerechtes BAföG zum Download

Acht Punkte für mehr Bildungsgerechtigkeit

BAföG muss die Kosten für Lebenshaltung und Ausbildung decken: Die Bedarfssätze für den Lebensunterhalt müssen mindestens auf das Niveau des Bürgergelds erhöht werden, um das Existenzminimum der Studierenden und Schüler*innen abzusichern. Der BAföG- Grundbedarf muss darüber hinaus auch die Ausbildungskosten decken.

Wohnkosten müssen angemessen berücksichtigt werden: Die Wohnkostenpauschale muss mindestens im Einklang mit der Düsseldorfer Tabelle auf derzeit 410 Euro im Monat erhöht werden. Auch die Wohnkostenpauschale für Geförderte, die bei den Eltern wohnen, muss deutlich erhöht werden.

Bedarfssätze und Freibeträge automatisch anpassen: Die Bedarfssätze und Freibeträge im BAföG müssen unbedingt jährlich und automatisch entsprechend der durchschnittlichen Reallohnentwicklung Vollzeitbeschäftigter angepasst werden, denn Studierende brauchen Finanzierungssicherheit. Die Freibeträge vom eigenen Einkommen der Schüler*innen und Studierenden aus Minijobs sind automatisiert an die Minijob-Obergrenze zu koppeln. Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge sind automatisiert an die Höhe der Beiträge von Studierenden anzupassen.

BAföG-Darlehensanteil reduzieren: Verschuldungsängste schrecken vor allem diejenigen ab, die am meisten von einer Förderung profitieren würden. Der Darlehensanteil muss – wie im Koalitionsvertrag versprochen – reduziert werden und nicht wie aktuell geplant durch die Erhöhung der Rückzahlungssumme sogar noch ausgeweitet werden. Das lehnen wir ab.

Hohe Kosten zum Studienstart abfedern: Die geplante Einführung einer Studienstarthilfe ist ein wichtiger Schritt, den wir begrüßen. Sie sollte jedoch allen Studierenden aus Elternhäusern mit in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Sozialleistungsbezug sowie allen BAföG-Berechtigten zugänglich sein.

Förderung und Studienrealität in Einklang bringen: Die Idee eines zusätzlichen Flexibilitätssemesters weist in die richtige Richtung. Allerdings sollte die Förderungshöchstdauer – wie vom Wissenschaftsrat empfohlen – um zwei Semester erhöht werden. Nur 31 Prozent der Studierenden haben im Jahr 2022 ihr Bachelor- oder Masterstudium innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen.

BAföG-Leistungsnachweis nach vier Semestern abschaffen: Dass ein Fachrichtungswechsel nun auch noch nach dem fünften Semester möglich sein soll, ist zu begrüßen, kollidiert aber mit dem längst überkommenen Nachweissystem.

BAföG vom Antrag bis zur Bewilligung zügig digitalisieren: Nicht nur der BAföG-Antrag, sondern sämtliche BAföG-Prozessschritte müssen, nach einer Verwaltungsvereinfachung, digitalisiert werden, einschließlich e-Bescheid und e-Akte. Die BAföG-Ämter müssen in die Lage versetzt werden, über ein Online-Portal sicher und direkt mit den Studierenden kommunizieren zu können. All dies fordert auch der Bundesrechnungshof.

Lukas Rölli
Dr. Lukas Rölli
Geschäftsführer
0228 9 23 67-31
0163 339 2367

Tel. erreichbar: Mo – Do von 10 bis 16 Uhr

Zuständigkeiten: Leitung der Geschäftsstelle, Begleitung der Gremien des Bundesverbandes, Außenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit

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