Mit überwältigender Mehrheit hat die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Katholische Kirche an Hochschulen am 16. November 2024 ein Papier mit Standards für Selbstverpflichtungen zum Schutz vor geistlichem Missbrauch in der kirchlichen Arbeit im Kontext von Hochschulen verabschiedet.
Im Nachgang zur Aufarbeitung der sexuellen Missbrauchsverbrechen in der katholischen Kirche ist auch das Bewusstsein für geistlichen Missbrauch im Kontext kirchlicher Arbeit gewachsen. Die Hochschulpastoral, in der für und mit jungen Erwachsenen vielfältige Beziehungsarbeit gestaltet wird, weist da zahlreiche „Gefährdungsbereiche“ auf. Die Autoren des Selbstverpflichtungspapiers haben mit Beteiligung zahlreicher Personen aus hochschulpastoralen Einrichtungen, Studierenden, einer geistlichen Bewegung, Stipendienwerken und Bistumsleitungen einen Katalog von praktischen Haltungsbeschreibungen entwickelt.
Dieser soll eine Orientierung darstellen für die Schutzkonzepte, die die hochschulpastoralen Einrichtungen und die Mitgliedsorganisationen des Bundesverbandes entwickelt haben oder noch entwickeln. Mit der Verabschiedung des Papiers fordert der Bundesverband alle Mitglieder auf, ihre Schutzkonzepte und Leitlinien zu überprüfen und die in der Selbstverpflichtungserklärung genannten Punkte für die Begleitungs- und Beratungsarbeit verbindlich einzufordern. Er unterstreicht, dass bei der Einbeziehung von diözesanen und nicht-diözesanen Personen in die hochschulpastorale Arbeit die spirituelle Selbstbestimmung der Studierenden und Hochschulangehörigen immer gewährleistet werden muss.
Die Mitgliederversammlung beschloss weiter, das Selbstverpflichtungspapier offensiv in die relevanten Diskurse in den Bistümern und natürlich in die Qualitätsentwicklungsprozesse für die Hochschulpastoral in den Diözesen einzubringen. Den Mitgliedern wird die Erklärung in der beschlossenen Form im Dezember zugestellt.
Bericht: Dr. Lukas Rölli / Hedje Altmaier-Zeidler